Die Rheinpfalz 19. März 1998

Studie an Wachkoma-Patienten
In Berlin wird an hilflosen Menschen geforscht – ohne therapeutischen Nutzen


Von Klaus-Peter Görlitzer
Noch sind medizinische Experimente mit Kindern, geistig behinderten Menschen, altersverwirrten und psychisch kranken Patienten sind in Deutschland verboten. Doch die Bioethik-Konvention des Europarates erlaubt sie in Ausnahmefällen – auch dann, wenn der forschende Arzt keinen therapeutischen Nutzen für die Versuchsteilnehmer anstrebt. Während in Bonn noch ber die zukünftige Zulässigkeit gestritten wird – im April soll der Bundestag entscheiden -, wird in Berlin bereits an Patienten geforscht, die nicht persönlich zustimmen können.

    Der Neurologie-Professor Karl Max Einhäupl berichtete 1997 während einer Anhörung zur Biomedizin-Konvention von seiner "Apalliker-Studie" am Klinikum Charité der Humboldt-Universität. Versuchsteilnehmer sind Menschen, die aufgrund schwerer Hirnverletzungen in tiefe Bewußtlosigkeit gefallen sind. Die Patienten scheinen nicht ansprechbar zu sein; doch sie atmen und zeigen körperliche Regungen, haben Wach- und Schlafphasen und geöffnete Augen. Deshalb wird ihr Zustand auch "Wachkoma" genannt.

    Für die Beforschten sei ein Nutzen "geradezu ausgeschlossen", versichert Einhäupl, Linderung oder Heilung seien mit seiner Studie auch gar nicht beabsichtigt. "Wir versuchen", erläuterte er das Ziel, "Kriterien zu finden, die uns erlauben zu sagen, daß der Patient keine Chance mehr hat, zu einem kommunikativen Leben zurückzukommen." Zu diesem Zweck beobachtet Einhäupls Team mindestens 15 Wachkomapatienten mit einer Videokamera und testet unter anderem, wie sie auf bestimmte Reize reagieren. Von Interesse ist für die Forscher zum Beispiel, ob der Proband eine Miene verzieht, wenn ihm Schmerz zugefügt wird, etwa an Nase oder Fingernägeln. Zum Versuchsprogramm gehört auch die "Blitzstimulation der Augen". Dabei wird gemessen, ob Flackerlicht eine verstärkte Hirndurchblutung auslöst. Gibt es keine Veränderung beim bewußtlosen Patienten, gehen die Wissenschaftler davon aus, daß seine Großhirnrinde zerstört ist.

    Wozu die Ergebnisse seiner Studie dienen sollen, faßte Einhäupl, der Direktor der Charité-Klinik für Neurologie ist , so zusammen: "Sollten wir zu dem Resultat kommen, durch die Untersuchung von - ich nenne irgendeine Zahl - 100 Patienten, daß bei allen 100, bei denen dieser Befund vorlag, keine Chance einer Restitution besteht, dann würden wir in Zukunft Patienten, bei denen wir den Befund erheben, von einer weiteren Therapie und Behandlung ausschließen."

    "Auf das Schärfste" lehnt die Studie der Selbsthilfeverband "Schädel-Hirnpatienten in Not" ab, in dem Angehörige von Menschen im Wachkoma zusammengeschlossen sind. Der Vorsitzende des Verbandes, der bayerische SPD-Landtagsabgeordnete Armin Nentwig, schreibt: "Prof. Einhäupl ist dabei, sich einen Namen zu machen als Gegner der Rehabilitationschancen für Schwerstschädelhirnverletzte und Komapatienten. Seine Argumentationen sind unmenschlich und bringen die Arbeit der Reha-Einrichtungen in Mißkredit." Bereits im November 1989 hatte Einhäupl bei einer Sachverständigenanhörung im bayerischen Sozialministerium erklärt, daß zwar jeder hirngeschädigte Patient ein Recht auf angemessene Behandlung und Rehabilitation habe, jedoch unter Kostengesichtspunkten auch eine Grenze gezogen werden müsse.

    Bundespräsident Roman Herzog hat Einhäupl Ende Januar für drei Jahre in den Wissenschaftsrat berufen - auf gemeinsamen Vorschlag von Hochschulrektorenkonferenz, Deutscher Forschungsgemeinschaft, Max-Planck-Gesellschaft und Helmholtz-Gesellschaft. Der Wissenschaftsrat erarbeitet Vorgaben zur inhaltlichen und strukturellen Entwicklung von Hochschulen und Forschung, "die den Erfordernissen des sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Lebens entsprechen".


© KLAUS-PETER GÖRLITZER, 1998
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