BIOSKOP Die Zeitschrift zur Beobachtung der Biowissenschaften Nr. 22 (Juni 2003) Screenen und Registrieren Ob am Arbeitsplatz, auf der Straße oder am Küchentisch – überall sind Menschen Schadstoffen ausgesetzt. Es läge nahe, krank machende Substanzen zu verbieten. Doch die Parteien übergreifende Antwort heißt: Krankheiten erfassen, registrieren, überwachen! Bevölkerungsbezogene Datensammlungen sollen angeblich dazu dienen, Ursachen zu erforschen. Dass dies eine Legende ist, zeigt die Praxis der Krebsregister. Tatsächlich geht es um flächendeckende Kontrolle der Kranken. Und das gilt auch für molekulargenetische Reihenuntersuchungen, die Rot-Grün nun per Gesetz ermöglichen will. BIOSKOP beleuchtet Ansprüche, Pläne und Taten der Registrierer. Und BIOSKOP warnt vor einer neuen "Dienstleistung", die FrauenärztInnen und Labore anbieten: "Frühscreening" auf Normabweichungen in der 9. bis 12. Schwangerschaftswoche. Biowaffen Brisante Forschungen der Bundeswehr Die deutsche Bundeswehr arbeitet an einem Forschungsprojekt mit Krankheitserregern, die gentechnisch gegen Antibiotika resistent gemacht wurden. Dies ist brisant. Denn durch den gentechnischen Eingriff eignen sich die verwendeten Hasenpest-Bakterien besser für einen offensiven Waffeneinsatz. Zwar befällt der Erreger der Hasenpest natürlicherweise Nagetiere. Er kann aber auch Menschen infizieren und wurde in der Vergangenheit bereits als biologische Waffe entwickelt. BIOSKOP fordert, das Hasenpest-Projekt sofort zu stoppen. Und BIOSKOP stellt fest, dass die Bundeswehr mit derartigen Forschungen allen in den Rücken fällt, die sich weltweit gegen "biologische Waffen" engagieren. Euthanasie Tödliche Grundsatzentscheidung Der Bundesgerichtshof findet es in Ordnung, wenn ÄrztInnen und Pflegekräfte einen nichteinwilligungsfähigen Patienten verhungern lassen, sofern er dies wünscht. Voraussetzung sei, dass der im Koma liegende Betroffene den tödlichen Behandlungsverzicht vorab in einer so genannten "Patientenverfügung" verlangt und ein Vormundschaftsgericht den entsprechenden, vom Betreuer gestellten Antrag auf Lebensbeendigung genehmigt habe, heißt es in einem Beschluss des XII. Zivilsenates. BIOSKOP analysiert und kritisiert diese höchstrichterliche Grundsatzentscheidung und zeigt, welche Konsequenzen drohen, wenn Politik und Sozialverbände weiter schweigen und nichts tun. Und BIOSKOP informiert über neue Untersuchungen zur Euthanasiepraxis in den Niederlanden. BioSkop im Internet Startseite Klaus-Peter Görlitzer |
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Leitartikel: "Verwaltung der Besorgnis" "Lebendorganspende": Wer muss welche Verantwortung tragen? Ein Erfahrungsbericht Gesundheitsministerium will fremdnützige Arzneimitteltests mit kranken Kindern Eine kleine Geschichte des Krankengeldes Gesetzeslücken! Handlungsbedarf! Entscheidungen? Viel Arbeit für neue Enquete-Kommission Die Schweiz plant ein Transplantationsgesetz Kampagne fordert: "Keine Mäuse für Tierversuche!" Fast alles auf einer Scheibe - Die BioSkop-CD ist da! Interessante Veranstaltungen Wunschzettel Literaturtipps Die aktuelle BIOSKOP-Ausgabe und einen Denkzettel Ihrer Wahl können Sie gegen 6 € in Briefmarken anfordern beim HerausgeberInnen-Verein BioSkop e.V., c/o Erika Feyerabend, Bochumer Landstraße 144a, D-45276 Essen, Telefon (0201) 5366706 oder direkt bei der BIOSKOP-Redaktion, c/o Klaus-Peter Görlitzer, Telefon (040) 43188396. Ältere BIOSKOP-Ausgaben gibt es, soweit nicht vergriffen, gegen Einsendung von 2,50 € in Briefmarken bei denselben AnsprechpartnerInnen. |